Kosten Wochenbettbetreuung
Die Mehrheit der Leistungen welche die Fachperson im Wochenbett verrichtet, werden bis zum 56. Tag nach der Geburt
(8. Lebenswoche) durch die Grundversicherung der Krankenkasse gedeckt. Dies gilt für Geburten in einem Spital, einer Privatklinik oder Geburtshaus, wie aber auch nach ambulanten Geburten.
​
Kantonal unterschiedlich geregelt sind sogenanntes Bereitschaftsgeld/Restfinanzierung.
Bei einer Pflegefachfrau Schwerpunkt Wochenbettbetreuung sind diese Kosten limitiert auf 15.35.-/Tag. (Neue Tarifordnung für den Kanton AG ab 01.01.2020)
Wöchnerinnen aus den Kantonen SO und LU informiere ich gerne persönlich über die aktuellen Tarifordnungen.
Ich werde Ihnen diesen Selbstbehalt bei der Abschlussrechnung leider in Rechnung stellen müssen. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Gemeinde oder Krankenkasse, ob sie diesen Restkostenanteil zurück vergütet bekommen.
Eine Hebamme wird Ihnen für die gleiche Betreuungszeit pauschal 120.-
in Rechnung stellen. (Kanton AG)
Der letzte Teil der Gesamtrechnung wird durch ihre Wohngemeinde beglichen, ohne anfallenden Selbstbehalt.
​
Damit ich Sie im Wochenbett betreuen darf, benötige ich eine ärztliche Verordnung- diese hole ich direkt bei Ihrem Gynäkologen ein.
​
Einige Krankenkassen beteiligen sich bei den Kosten einer Milchpumpe (Miete oder Kauf) oder Stillhilfsmittel. Auch gibt es Krankenkassen, die stillenden Müttern ein Stillgeld in der Höhe von rund 200.- auszahlen.
Für genauere Infos kontaktieren Sie am besten Ihren persönlichen Versicherungsberater.